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Wie erhalte ich die Gewerbeerlaubnis nach §34i GewO?

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Persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse gehören zu den Nachweisen im Prozess, dein Gewerbe anzumelden. Bei uns kommt dann noch die Gewerbeerlaubnis nach §34i und §34c GewO dazu und wie die Gewerbeanmeldung im Gesamten funktioniert damit beschäftigen wir uns hier.

Gewerbeerlaubnis
Um dein Gewerbe anzumelden, benötigst du zuallererst eine Gewerbeerlaubnis nach § 34i und bei Bedarf § 34c GewO, da es sich hier um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt.

Im Folgenden wollen wir uns anschauen, was es alles zur Gewerbeerlaubnis zu wissen gibt…

Wer braucht eine Erlaubnis?
Alle, die gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehens-verträgen oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln wollen oder Dritte zu solchen Verträgen beraten wollen.
Wo beantrage ich eine Gewerbeerlaubnis?
Die Gewerbeerlaubnis beantragst du bei deinem zuständigen Ordnungsamt. Auf der Webseite des Ordnungsamts oder deiner Stadt findest du auch die Antragsformulare.

Kosten?
Die Kosten einer Gewerbeerlaubnis können von 300 - 2500 Euro auseinander gehen. Dies ist abhängig von deiner Behörde und dem Umfang deiner Erlaubnis.
Eine Erlaubnis nach § 34i und § 34c GewO kostet Stand Nov. 2021 in Wiesbaden 1.338,00 €.
Dazu kommen noch die Kosten für die einzelnen Dokumente, wie viel diese kosten, findest du in der Lektion Benötigte Dokumente.

Welche Produkte fallen unter die Erlaubnis?
§34i GewO
Vermittlung oder Beratung zum Abschluss von Verträgen über

Immobiliar-Vebraucherdarlehen im Sinne des $ 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Beim §34c GewO stehen zur Auswahl
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, *)
Darlehen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34 i Absatz 1 Satz 1; *)
a) Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr/in in eigenem Namen *) für eigene und fremde Rechnung unter Verwaltung von Vermögenswerten von Erwerbern/innen, Mieter/innen, Pächter/innen, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern/innen um Erwerbs- oder Nutzungsrechte. *)
b) Wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer/in *) im fremden Namen für fremde Rechnung.5. Verwalten von gemeinschaftlichen Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des *) § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 Bürgerliches Gesetzbuch verwalten.

Wir empfehlen bei der Erlaubnis nach §34c GewO den Punkt 1 + 2 für deine Tätigkeit auszuwählen, solltest du die anderen Tätigkeiten auch ausüben, steht es dir natürlich frei auch diese zu beantragen.

Mit den Punkten 1 + 2 sicherst du dir die Möglichkeit zu, die Tätigkeit eines Immobilienmaklers auszuüben und damit die Möglichkeit auch hin und wieder Kund*innen ein Objekt zu verkaufen, dazu erhältst du durch Punkt 2 die Erlaubnis, Verbraucherdarlehen zu vermitteln.

Zu beachten ist, dass bei einer Tätigkeit als Makler*in du verpflichtet bist, dich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren weiterzubilden.

Welche Voraussetzungen sind für die Erlaubnis nach §34c und §34i GewO zu erfüllen und welche Dokumente benötige ich dafür?

Hinweis: Alle genauen Angaben, wo und wie du die Dokumente beantragst, findest du unter der Lektion benötigte Dokumente

Persönliche Zuverlässigkeit
  • polizeiliches Führungszeugnis Belegart “O”
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Auszug aus dem vom Insolvenzgericht zu führenden Verzeichnis nach § 26 Abs. 2 Satz 1 der Insolvenzordnung
  • Auszug aus dem ab dem 01.01.2013 zu führenden Verzeichnis nach § 882 b der Zivilprozessordnung

Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über eine für die jeweilige Tätigkeit abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung, die Versicherungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.

Sachkunde
Originalurkunde der erfolgreich abgeschlossenen Sachkundeprüfung nach § 34 i Absatz 2 Nr. 4 GewO oder Nachweis über vergleichbare Berufsqualifikation nach § 4 Immobiliardarlehensverordnung.

Besonderheiten bei Personengesellschaften und juristischen Personen:
GbR, OHG, KG
Bei Personengesellschaften, die keine eigene Rechtspersönlichkeit haben, muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis beantragen, bei der KG ist das jeder persönlich haftende Gesellschafter.

UG, GmbH, GmbH & Co. KG, AG
Juristische Personen beantragen die Erlaubnis selbst, bei der GmbH & Co. KG macht es die GmbH. Dabei müssen sowohl die Gesellschaft als auch ihr Geschäftsführer zuverlässig sein. Die Gesellschaft muss sich in geordneten Vermögensverhältnissen befinden und die Versicherung haben, Sachkunde muss der Geschäftsführer besitzen.

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