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Wie melde ich mein Gewerbe als Immobiliardarlehensvermittler an?

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Was ist die Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist ein bürokratischer Vorgang, wobei ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde registriert wird.

Im Verlauf der Gewerbeanmeldung wird dann auch geprüft, ob du alle Voraussetzungen für die Aufnahme deines Gewerbes erfüllst.

Hinweis: Der Begriff Gewerbeanmeldung wird nicht nur für den Prozess deiner Gewerbeanmeldung benutzt, sondern gleichzeitig für das Dokument, das du am Ende erhältst.

Als selbständige Vermittler*innen üben wir eine gewerbepflichtige Tätigkeit aus. So ist es unmöglich, dem Wissen über eine Gewerbeanmeldung zu entgehen.

Wie funktioniert eine Gewerbeanmeldung

(Wie, Wo, Kosten)

Die Gewerbeanmeldung ist ein einfacher Prozess. Im weiteren Verlauf wollen wir uns das in 4 Schritten anschauen.

Wo du dein Gewerbe anmelden musst, findest du am schnellsten übers Internet heraus. Einfach „Gewerbeanmeldung Ort XY“ eingeben und alle Informationen, die du benötigst, tauchen auf. Wenn du dich fragst, wo die Gewerbeanmeldung erfolgt: Dort, wo du arbeiten möchtest beziehungsweise dort, wo dein Betriebssitz sein soll. Dein Wohnort spielt hierfür keine Rolle und es kann auch gerne woanders sein.

Wenn du deine Gewerbeanmeldung vor Ort und nicht online beantragst, dann ist es eine ziemlich schnelle Angelegenheit und dauert nur wenige Minuten. Wenn das auch dein Anliegen ist, dann solltest du unbedingt vorbereitet sein. Die Kosten dazu sind überschaubar und belaufen sich meistens auf maximal 25 Euro.

Nun zu den einzelnen Schritten...

  1. Formular herunterladen oder anfordern
    Zum Starten benötigst du das Formular für die Gewerbeanmeldung (oft auch unter Gewerbeschein). Dafür kannst du entweder
  2. dich bei deinem Gewerbeamt melden oder
  3. das Formular auf der Webseite deines Gewerbeamts oder deiner Stadt herunterladen.

Die meisten wichtigen Dokumente werden heutzutage auch online zu Verfügung gestellt.

  1. Formular ausfüllen
    Als Nächstes gilt es das Formular vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.

Im Gewerbeschein sind u. a. folgende Angaben zu erfassen:

  • deine Person (Name, Wohnort, Geburtsdatum, etc.)
  • Name des Unternehmens
  • Adresse(n) des Unternehmens
  • Rechtsform (diese muss schon vor der Gewerbeanmeldung feststehen)
  • Ort und Nummer des Handelsregistereintrags (falls vorhanden/benötigt)
  • Angaben zur geplanten Tätigkeit
    Hinweis: Ein Beispiel findest du auch in der Lektion "Benötigte Dokumente" wieder.
  1. Weitere Unterlagen
    Grundsätzlich benötigt jeder einen Reisepass, BPA oder eine Aufenthaltsgenehmigung mit Gewerberecht. Dazu kommen bei uns Immobiliardarlehensvermittler*innen folgende Dokumente, da es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt:
  • Erlaubnis nach §34i GewO
  • Erlaubnis nach §34c GewO (falls erwünscht)
    Hinweis: Bitte informiere dich im Vorfeld trotzdem immer, welche Unterlagen von deinem Gewerbeamt benötigt werden.
  1. Unterlagen einreichen
    Wenn du den Gewerbeschein ausgefüllt und dazu erforderte Unterlagen eingeholt hast, bist du bereit alles beim Gewerbeamt einzureichen. Hierbei bieten sich dir folgende Varianten:
  • persönlich
  • postalisch
  • per Fax
  • elektronisch (eher die Ausnahme)

Es kann dir passieren, dass dein Gewerbeamt auf ein persönliches Erscheinen besteht. Dieser Fall trifft oft ein, wenn es sich um erlaubnispflichtiges oder überwachungsbedürftiges Gewerbe handelt.

Hinweis: Eine elektronische Übermittlung der Gewerbeanmeldung ist nach wie vor meistens selten möglich. Wenn du trotzdem nicht persönlich beim Gewerbeamt erscheinen kannst, dann können die Unterlagen per Post oder Fax übermittelt werden.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung

Solltest du alle Voraussetzungen erfüllen und das Gewerbeamt bestätigt dir die Ausübung deines Gewerbes, dann wird es deine Daten an folgende Behörden weiterleiten.

Dazu gehören unter anderem:

  • Finanzamt
  • Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
  • Agentur für Arbeit
  • Krankenkasse

Daraus folgt, dass einige Behörden Daten von dir erfassen möchten. Diese Abfragen kommen automatisch und mit der Post.
Beispielsweise den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt oder die Information zu deiner Pflichtmitgliedschaft bei der IHK bzw. HWK.

Danach folgt noch die automatische Eintragung ins Gewerberegister und du erhältst eine Kopie deiner Gewerbeanmeldung.

Das wichtigste für dich ist: Du darfst jetzt offiziell loslegen.

Registrierungspflicht

Alle Gewerbetreibenden sind verpflichtet, sich direkt nach Aufnahme seiner Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 11a Absatz 1 GewO eintragen zu lassen.

Ausnahme: Der Registrierungsantrag von Angestellten ist direkt bei der IHK zu stellen. Hierfür ist ein gesondertes Dokument bei der zuständigen IHK einzureichen.

Jedermann kann online einsehen, ob eine Person über eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler*in oder –berater*in, Finanzanlagenvermittler*in oder Honorar-Finanzanlagenberater*in oder als Immobiliardarlehensvermittler*in verfügt.

Über Immobiliardarlehensvermittler*innen werden folgende Daten gespeichert:

  • Name, Vorname, bei geschäftsführenden Gesellschaftern einer PHG auch deren Firma
  • Geburtsdatum (nicht öffentlich)
  • dass eine Erlaubnis nach § 34 i GewO vorhanden ist und ob er oder sie als Honorar-Immobiliendarlehensberater*in auftritt
  • Erlaubnis- und Registerbehörde
  • in welchen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums beabsichtigt wird, tätig zu werden - soweit vorhanden, mit dortiger Geschäftsanschrift
  • betriebliche Anschrift
  • Registrierungsnummer
  • bei Vermittler*innen, die für ein ausländisches Unternehmen als gebundene Vermittler*in tätig sind, Angaben zu dem Unternehmen
  • Name und Vorname der eintragungspflichtigen Angestellten
  • deren Geburtsdatum (nicht öffentlich)
  • bei juristischen Personen Name und Vorname des zuständigen Geschäftsführers
    Hinweis: Ändern sich Registerangaben, z. B. durch Umzug, Geschäftsführerwechsel oder Wechsel von Angestellten, muss der Vermittler das von sich aus unverzüglich der Erlaubnis- bzw- Registerbehörde mitteilen.


Häufige Fragen

Wann ist der Zeitpunkt richtig, mein Gewerbe anzumelden?

  • Spätestens zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme.
  • Wichtig ist der Eintrag ins Handelsregister, falls bei deiner Rechtsform benötigt.

Wie lange ist eine Gewerbeanmeldung rückwirkend möglich?

  • Grundsätzlich ist es nicht möglich.
  • Sollte sich herausstellen, dass du auch ohne Gewerbeanmeldung schon deiner Tätigkeit nachgegangen bist, dann können hohe Bußgelder folgen.

Kann man die Gewerbeanmeldung absetzen?

  • Die Kosten gelten als Betriebsausgaben und sind somit steuerlich ohne Probleme abzusetzen.

Wer muss die Gewerbeanmeldung unterschreiben?
Grundsätzlich wird ein Gewerbe vom Gewerbetreibenden angemeldet. Jedoch kann auch hierfür eine rechtskräftige Vollmacht ausgestellt werden.

Das bedeutet…
Unternehmensformen:

  • Einzelunternehmen: Der Inhaber unterschreibt
  • Personengesellschaft: der/die Geschäftsführer oder geschäftsführenden Gesellschafter unterschreiben
  • Kapitalgesellschaft: der/die Geschäftsführer*in oder geschäftsführenden Gesellschafter unterschreiben

Ist eine Gewerbeanmeldung mit 16 möglich?
Für Immobiliardarlehensvermittler*innen ist dies nicht möglich, da für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung das 18. Lebensjahr abgeschlossen sein muss.

Grundsätzlich ist es aber auch als Minderjähriger unter Sonderbedingungen möglich, ein Gewerbe anzumelden.

 

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