Berufsbild und Infos
Wie kann ich Ratenkredite vermitteln?
Ratenkredit für Kundenbindung
Die Erlaubnis nach § 34i GewO verleiht dir das Recht, Immobiliendarlehen in Deutschland zu vermitteln.
Doch hört die Finanzierungslandschaft hier nicht auf, sondern durch die zusätzliche Erlaubnis nach § 34c GewO öffnest du dir die Türen, um Verbraucherdarlehen zu vermitteln. Damit erschließt du dir einen Riesenmarkt und die Möglichkeit deinen Umsatz und deine Kundenbindung bis zur nächsten Immobilie immens zu stützen.
Im Folgenden wollen wir uns anschauen, wie wir als Finanzierungsvermittler auch schnell und einfach Verbraucherdarlehen vermitteln können, warum es für uns relevant ist und welche Möglichkeiten sich für uns und unsere Kunden eröffnen.
Bevor wir tiefer einsteigen, wollen wir kurz einen Blick auf die rechtlichen Voraussetzungen werfen. Warum? Weil es kaum einfacher sein könnte.
Wenn du eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO beantragen möchtest, musst du deine zuständige Kreisverwaltungsbehörde kontaktieren, d.h. das zuständige Landratsamt (oder Ordnungsamt im Falle einer kreisfreien Stadtverwaltung). Dort findest du alle Informationen wie die Beantragung abläuft. Die Gebühren erstrecken sich von einem niedrigen 3-stelligen bis zu einem hohen 3-stelligen Betrag.
Am besten beantragst du sie mit dem § 34i GewO zusammen, denn wir benötigen hier sehr identische Unterlagen.
Warum sollten Verbraucherdarlehen (fortführend Ratenkredite genannt) für uns als Baufimakler*innen nun relevant sein?
Grundsätzlich werden Anschlussfinanzierungen und Modernisierungsdarlehen erst ab 35 000 € rechtlich zu den Immobiliendarlehen dazu gezählt, dazu kommt die Möglichkeit einer Nebenkostenfinanzierung, falls die Nebenkosten nicht von der finanzierenden Bank oder selbst getragen werden können. Um alles rund um die Finanzierung abdecken zu können, benötigen wir die Erlaubnis nach § 34c GewO.
Neben den wesentlichen Bestandteilen rund um die Baufinanzierung bieten Ratenkredite einen riesigen Geschäftsbereich, so lag das Ratenkreditvolumen 2020 bei 177,4 Milliarden Euro in Deutschland.
Dazu kommen noch eine Vielfalt von Möglichkeiten und werden dazu oft staatlich subventioniert. Die typischsten Verwendungen für Ratenkredite sind...
- Umschuldung
- Kfz-Kredite
- Modernisierungen
- Kredite zur freien Verwendung
Hier fallen verschiedenste Projekte an, die in der Regel zwischen 5 000 - 50 000 € liegen. Oft betrifft es die eigene Immobilie sowie alles rund um den Alltag deines Kunden.
Beispielhaft wird von der KfW energetisches Sanieren und Modernisieren gefördert. Dazu gehören folgende Einzelmaßnahmen… [Stand 16.11.2021]
- Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen
- Fenster und Außentüren einbauen oder erneuern
- Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern
- Heizungsanlage erneuern und optimieren
- Lüftungsanlagen einbauen
- Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen
Für Details rund um die verschiedenen Förderungen schaust du am besten nochmal auf der Webseite der KfW vorbei. Je nach Fördersumme handelt es sich dann um einen Ratenkredit oder Immobiliendarlehen.
Neben den Sanierungen kommen noch Kfz-Kredite, also für den Autokauf, Kredite zur freien Verwendung und Umschuldungen dazu. Bei Kfz-Krediten und Krediten zur freien Verwendung siehst du auf den ersten Blick, um was es sich handelt. Bei den Umschuldungen wird es nochmal interessanter.
Umschuldungen sind für selbständig tätige Vermittler ein sehr interessantes Geschäft. Oftmals sind in der Bankfiliale Kredite mit 7 - 8 % oder höheren Konditionen abgeschlossen und lassen sich mit 2 - 3 % umschulden. Jede Umschuldung bedeutet einen neuen Kreditvertrag und damit Provision für dich als Vermittler*in. Dabei sparen deine Kund*innen Geld und du wirst zum Helden.
Wir wollen nun einen Blick darauf werfen, wann eine Umschuldung für Kund*innen sinnvoll ist und dann es exemplarisch anhand eines Rechenbeispiels anschaulich machen.
Ob sich eine Umschuldung auszahlt, wird von unterschiedlichen Faktoren bestimmt:…
- Der Restschuld der Kund*innen
- der restlichen Laufzeit
- und dem Zinssatz des aktuellen Kredits
Je höher Restschuld und übrige Laufzeit sind, desto größer ist das Sparpotenzial.
Hinzu kommen oft abgeschlossene Restschuldversicherungen, die sich oft bei den geringen Summen nicht lohnen und den Kredit für die Kund*innen noch teurer machen. Hier kannst du deinen Kund*innen mit der Kündigung der Restschuldversicherung entlasten.
Genauer wollen wir uns das nochmal anhand eines Rechenbeispiels anschauen.
Eine Kundin hat einen Kredit mit einer Summe von 17.000 Euro über sieben Jahre mit 6,95 Prozent verzinst. Dazu kommt ihre Restschuldversicherung, die über die Laufzeit gerechnet ca. 3.000 Euro kosten kann. Einen neuen Kredit könnte sie mit einem Zinssatz von 2,49 Prozent wesentlich preiswerter aufnehmen. Den kann sie schneller abbezahlen und spart Zinskosten. Gleichzeitig kann sie die Versicherung kündigen und dabei 2.400 Euro zurückbekommen (abweichend bei verschiedenen Versicherungen). Dadurch wäre ihr neuer Kredit insgesamt 5.730 Euro billiger.
Umschuldungen können damit riesige Ersparnisse bringen und auch Finanzen oder Zeit für andere Projekte frei machen.
Zusammenfassend können wir sagen, dass aus folgenden Gründen auch Ratenkredite eine wesentliche Rolle in der Arbeit eines Baufimaklers spielen...
- Die Erlaubnis nach § 34c GewO kannst du dir einfach kaufen.
- Du kannst deine Kund*innen mit Nebenprodukten bis zur Anschlussfinanzierung begleiten. (Kundenbindung)
- Der Abschluss eines Ratenkredits ist heute 100 % digital und bei ordentlicher Einreichung ist es möglich, von der Anfrage bis zur Auszahlung unter 7 Tage zu brauchen.
- Ratenkredite verlangen weniger Bearbeitung, Zeit und Angaben als Baufinanzierungen.
- Der Ratenkreditmarkt in Deutschland ist mit 177 Milliarden Volumen nicht klein.
Wir wollen dich ermutigen, eine Erlaubnis nach § 34c GewO zu machen, weil es deinen Kund*innen ein Rundumsorglospaket in Bereich Finanzierungen bieten kann.
Zusätzliche Informationen zum § 34c GewO:
34c GewO ist ein Paragraf der Gewerbeordnung, der besagt, dass die Tätigkeit von Maklern, Bauträgern und Baubetreuern erlaubnispflichtig ist. Wer beispielsweise Grundstück, Immobilien oder Darlehensverträge im Werte Dritter vermittelt, der muss diese Erlaubnispflicht nach § 34c GewO besitzen, bevor er seine Tätigkeit aufnimmt.
Hintergrund der Erlaubnispflicht ist, dass der Gesetzgeber der Meinung ist, dass in diesen Bereichen ein besonderes Vertrauen notwendig ist: Zum einen, weil es bei Finanzen und Immobilien um ein sensibles Thema geht, nicht aber auch, weil damit verbunden viele rechtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen. Mit einem Antrag für § 34c GewO sollen also persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachgewiesen werden.