Mit der Erlaubnis nach § 34i darfst du Immobiliendarlehen vermitteln. Damit ist die Finanzierungswelt aber nicht zu Ende. Mit einer zusätzlichen Erlaubnis vermittelst du auch Ratenkredite, und das ist mehr als ein Zubrot. Du erschließt dir einen großen Markt und bleibst mit deinen Kunden im Gespräch. Bis zur nächsten Immobilie.
Neu ab 20. November 2026: die Erlaubnis nach § 34k
Bisher war die Vermittlung von Ratenkrediten fast eine Formsache. Eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung, keine Sachkundeprüfung, fertig. Damit ist jetzt Schluss.
Am 18. Mai 2026 wurde das Gesetz zur Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie verkündet (IHK Hannover). Es führt mit § 34k GewO eine eigene Erlaubnis für Darlehensvermittler ein. Die wichtigsten Punkte:
- Neueinsteiger brauchen ab dem 20. November 2026 eine Erlaubnis nach § 34k statt nach § 34c. Dafür ist ein Sachkundenachweis Pflicht (IHK Limburg).
- Gute Nachricht für Baufimakler: Eine Erlaubnis oder eine bestandene Sachkundeprüfung nach § 34i gilt auch als Sachkundenachweis für § 34k. Ebenso anerkannt sind unter anderem Bank- und Immobilienkaufleute sowie die einschlägigen Fachwirte (IHK-Merkblatt § 34k). Die Erlaubnis selbst musst du trotzdem gesondert beantragen.
- Bestandsvermittler mit einer alten § 34c-Erlaubnis müssen die neue Erlaubnis bis zum 31. Mai 2027 beantragen. Sonst erlischt ihre alte Erlaubnis. Spätestens mit Ablauf des 19. November 2027 erlischt sie ohnehin (IHK Koblenz).
- Erfahrene Vermittler brauchen keine Sachkundeprüfung, wenn sie seit dem 1. Januar 2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler tätig waren und die neue Erlaubnis rechtzeitig beantragen (§ 162 GewO).
- Tippgeber, die nur Kontakte herstellen, fallen laut Gesetzesbegründung nicht unter die Erlaubnispflicht (Noerr).
- Berater oder Vermittler: Wie bei § 34i gibt es auch hier den Honorar-Darlehensberater. Beide Tätigkeiten schließen sich gegenseitig aus.
- 0118. Mai 2026Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie verkündet
- 0231. Juli 2026Verordnung zu Sachkunde und Weiterbildung (DarlVermV) veröffentlicht
- 0320. November 2026Neueinsteiger brauchen die Erlaubnis nach § 34k
- 0431. Mai 2027Frist für Bestandsvermittler mit alter § 34c-Erlaubnis
- 0519. November 2027alte Erlaubnis erlischt spätestens
Was umfasst die Erlaubnis? Nicht nur klassische Ratenkredite. Erfasst sind auch Kontokorrentkredite, Kreditkartenfinanzierungen, Leasing, „Buy now, pay later“-Produkte und Bauspardarlehen.
Wie sieht die Prüfung aus? Wer die Prüfung ablegen muss, schreibt sie am PC bei der IHK: 100 Aufgaben in 150 Minuten, ohne mündlichen Teil. Bestanden ist, wer insgesamt mindestens 50 Prozent der Punkte erreicht. Wiederholungen sind unbegrenzt möglich (alle Angaben laut IHK-Merkblatt, Stand August 2026).
Was heißt das für dich als Einsteiger? Mit deiner § 34i-Sachkunde hast du die Hürde für Ratenkredite praktisch schon genommen. Beantrage die Erlaubnis nach § 34k am besten gleich zusammen mit der nach § 34i, die Unterlagen sind weitgehend dieselben. Die zugehörige Verordnung zu Sachkunde und Weiterbildung (DarlVermV) wurde am 31. Juli 2026 veröffentlicht. Alle Angaben entsprechen dem Stand im Oktober 2026, und gerade bei so frischen Regeln lohnt sich vor dem Antrag ein kurzer Anruf bei deiner IHK.
Was ist ein Immobiliendarlehen, was ein Ratenkredit?
Die Unterscheidung hängt nicht von der Höhe des Kredits ab. Ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen liegt nach § 491 Abs. 3 BGB vor, wenn es durch eine Grundschuld besichert ist oder dem Erwerb oder Erhalt von Eigentum an einer Immobilie dient. Die 35.000 Euro aus Kapitel 8 sind eine Faustregel für die Wahl des Produkts, keine rechtliche Grenze.
Rund um die Baufinanzierung brauchst du deshalb oft beide Erlaubnisse. Zum Beispiel für die kleinere Modernisierung ohne Grundschuld. Oder wenn die Kaufnebenkosten finanziert werden müssen und weder Bank noch Kunde sie tragen können.
Ein großer Markt
Ratenkredite sind ein riesiger Geschäftsbereich. Allein von Januar bis August 2026 haben Banken in Deutschland neue Konsumentenkredite über rund 65 Milliarden Euro vergeben, also über 9 Milliarden Euro im Monat. Der durchschnittliche effektive Jahreszins inklusive Kosten lag im August 2026 bei 8,99 Prozent (Deutsche Bundesbank). Typische Verwendungszwecke sind:
- Umschuldungen
- Autokredite
- Modernisierungen
- Kredite zur freien Verwendung
Meist geht es um 5.000 bis 50.000 Euro. Oft hängt es an der eigenen Immobilie oder an größeren Anschaffungen im Alltag deiner Kunden: das neue Auto, die Küche, die Wallbox in der Garage.
Umschuldung: Kunden sparen, du verdienst
Umschuldungen sind für Vermittler ein besonders dankbares Geschäft. Viele Kunden haben irgendwann in der Filiale einen teuren Kredit unterschrieben, der sich heute günstiger ablösen lässt. Jede Umschuldung ist ein neuer Kreditvertrag und damit Provision für dich. Dein Kunde hat am Monatsende mehr übrig, und du hast einen Fan gewonnen.
Ob sich das lohnt, entscheiden drei Zahlen: die Restschuld, die Restlaufzeit und der Zins des alten Kredits. Je höher Restschuld und Restlaufzeit, desto mehr ist drin.
Zwei Dinge gehören in jede Rechnung:
- Die Vorfälligkeitsentschädigung. Die alte Bank darf bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung verlangen. Bei Ratenkrediten ist sie gesetzlich auf höchstens 1 Prozent der Restschuld begrenzt, bei weniger als einem Jahr Restlaufzeit auf 0,5 Prozent (§ 502 BGB).
- Die Restschuldversicherung. Viele teure Filialkredite enthalten eine Restschuldversicherung, die sich bei kleinen Summen selten lohnt. Kündigt dein Kunde sie, bekommt er je nach Vertrag einen Teil der Beiträge zurück. Seit Januar 2025 darf eine Restschuldversicherung übrigens erst eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden (Verbraucherzentrale). Diese Wartefrist bleibt auch nach der neuen Verbraucherkreditrichtlinie bestehen (iff).
Warum Ratenkredite zu deinem Geschäft gehören
- Du begleitest deine Kunden mit weiteren Produkten bis zur Anschlussfinanzierung. Das ist echte Kundenbindung.
- Ratenkredite laufen heute voll digital. Bei vollständigen Unterlagen kann es von der Anfrage bis zur Auszahlung weniger als sieben Tage dauern.
- Sie brauchen weniger Zeit, Unterlagen und Bearbeitung als eine Baufinanzierung.
- Der Markt ist groß.
Mein Rat: Beantrage neben § 34i gleich auch die Erlaubnis nach § 34k. Für dich als Baufimakler ist der Aufwand überschaubar. Dafür kannst du deinen Kunden bei allen Finanzierungsfragen helfen, und musst niemanden mehr wegschicken.